Kosten und Erstattung in der Ergotherapie: Hinweise für Privatversicherte

Mann bei einer Ergotherapie Behandlung seiner Hand

Vor der Behandlung: Rezept und Versicherungsklärung

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept), die Sie von Ihrem behandelnden Arzt erhalten. Das verordnete Heilmittel und die Anzahl der Therapien sind dabei wichtige Angaben.
Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, empfehlen wir Ihnen dringend, mit Ihrer Krankenkasse abzuklären:

  • Ob Ergotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist
  • Zu welchen Konditionen Ihre Krankenkasse die Behandlung übernimmt

Nach dieser Klärung erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag und schließen einen Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) mit uns ab. In diesem Vertrag sind die Leistungen definiert, und Sie bestätigen die entstehenden Behandlungskosten.

Sie können selbstverständlich vor Ihrer Entscheidung auch alternative Angebote aus anderen Praxen einholen. Die Wahl der behandelnden Praxis liegt bei Ihnen.

Kostenstruktur und Honorarvereinbarung

Für Privatversicherte orientieren wir unsere Preise an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh), die eine transparente Grundlage für die Berechnung von Behandlungskosten bietet. Der von uns berechnete Satz entspricht dem 1,6-fachen der aktuell gültigen Preise der gesetzlichen Krankenkassen.

Wichtig: Die von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung ist bindend. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsbedingungen Ihrer Versicherung vorab zu klären. Wir als Praxis haben keinerlei Einfluss auf Ihre individuellen Versicherungsverträge oder deren Erstattungsregelungen.

Erstattung durch private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder vollständig oder nur teilweise. Auf die Kostenübernahme haben wir keinen Einfluss.
Da es eine große Anzahl verschiedener Versicherungsverträge mit unterschiedlichen Bedingungen und Tarifen gibt, können wir keine Aussagen über die genauen Erstattungshöhen treffen. Bitte klären Sie dies unbedingt vorab mit Ihrer Versicherung ab.

Besonderheiten für Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte Patienten haben eigene Erstattungsansprüche, die sich nach den individuellen Beihilfevorschriften richten. Diese unterscheiden sich erfahrungsgemäß stark voneinander.
Beihilfeberechtigte sollten sich vor Beginn der Behandlung über ihre individuellen Beihilfevorschriften informieren. Die Erstattungshöhen variieren erheblich:

  • Einige Beihilfestellen übernehmen die gesamten Kosten
  • Andere erfordern eine Zusatzversicherung für Differenzbeträge

Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell selbst für nicht erstattete Beträge aufkommen müssen.

Abrechnung und Erstattungsvorgang

Am Ende der letzten Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung in Höhe der zu Beginn vereinbarten Kosten laut Kostenvoranschlag. Das Originalrezept sowie die Rechnung können Sie anschließend an Ihre Krankenkasse weiterleiten, um die Erstattung zu erhalten.
Bitte beachten Sie nochmals, dass wir keinen Einfluss auf Ihren Erstattungsanspruch haben. Bindend ist für Sie die Honorarvereinbarung; alles Weitere ist eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Honorarvereinbarung oder zum Ablauf gerne zur Verfügung. Für alle weiteren Anliegen bezüglich der Kostenerstattung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.

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